Privatparkplatz Vögelinsegg

Dauerparken

Es sind eine begrenzte Anzahl Dauerparkkarten verfügbar. Die Dauerparkkarten gibt es in drei Varianten:

Standard Dauerparkkarte
  • Für mindestens drei Monate gelöste Standard Dauerparkkarten kosten CHF 70.00 pro Monat (äquivalent zu CHF 840.00 pro Jahr).

  • Für ein Jahr gelöste Standard Dauerparkkarten kosten CHF 720.00 (äquivalent zu CHF 60.00 pro Monat).

  • Eine Standard Dauerparkkarte berechtigt Autohalter zum beliebigen Abstellen eines Fahrzeugs während der Gültigkeitsdauer der Dauerparkkarte.

  • Standard Dauerparkkarten werden auf ein Fahrzeug eines Halters ausgestellt und lassen sich nur für dieses Fahrzeug verwenden.

Wechsel-Dauerparkkarte
  • Für mindestens drei Monate gelöste Wechsel-Dauerparkkarten kosten CHF 75.00 pro Monat (äquivalent zu CHF 900.00 pro Jahr).

  • Für ein Jahr gelöste Wechsel-Dauerparkkarten kosten CHF 780.00 (äquivalent zu CHF 65.00 pro Monat).

  • Eine Wechsel-Dauerparkkarte berechtigt Autohalter zum beliebigen Abstellen eines Fahrzeugs während der Gültigkeitsdauer der Dauerparkkarte.

  • Wechsel-Dauerparkkarten werden auf zwei Fahrzeuge eines Halters (einer Person / eines Haushaltes) ausgestellt und lassen sich nur für diese beiden Fahrzeuge, jedoch immer nur für ein Fahrzeug aufs Mal verwenden.

Gemeinschaft-Dauerparkkarte
  • Für mindestens drei Monate gelöste Gemeinschaft-Dauerparkkarte kosten CHF 85.00 pro Monat (äquivalent zu CHF 1'020.00 pro Jahr).

  • Für ein Jahr gelöste Gemeinschaft-Dauerparkkarte kosten CHF 900.00 (äquivalent zu CHF 75.00 Monat).

  • Eine Gemeinschaft-Dauerparkkarte berechtigt Autohalter zum beliebigen Abstellen eines Fahrzeugs während der Gültigkeitsdauer der Dauerparkkarte.

  • Gemeinschaft-Dauerparkkarten werden auf zwei Fahrzeuge zweier Halter (zwei Personen / zwei Haushalte) ausgestellt und lassen sich nur für diese beiden Fahrzeuge, jedoch immer nur für ein Fahrzeug aufs Mal verwenden.

Dauerparkkarten können ohne spezielle Voraussetzungen bezogen werden. Wenn das Kontingent an Dauerparkkarten ausgeschöpft ist, können Anträge auf Wunsch auf eine Warteliste übernommen werden.

Siehe auch Parkplatzordnung

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