Privatparkplatz Vögelinsegg

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich eine Parkgebühr, auch wenn ich nur für fünf, zehn oder fünfzehn Minuten parken möchte, bezahlen?

Ja, die Parkgebühr ist unabhängig von der beabsichtigten kurzen Parkdauer zu bezahlen.

Kann ich eine Parkgebühr auch für nur eine halbe Stunde bezahlen?

Nein, die minimale Parkdauer die zu bezahlen ist, ist eine Stunde. Danach lässt sich die gewünschte Parkdauer frei anhand dem Betrag der eingeworfenen Münzen festlegen.

Ich bleibe während des Parkens im Auto sitzen. Muss ich trotzdem ein Parkticket lösen?

Ja, ein Parkticket ist unabhängig davon, ob Sie im Fahrzeug sitzen bleiben oder nicht, für die beabsichtigte Parkdauer zu lösen.

Ich warte nur auf eine Person / auf Personen und fahre dann ab, sobald sie da sind. Muss ich trotzdem ein Parkticket lösen?

Ja, ein Parkticket ist unabhängig von dem Zweck, ihr Fahrzeug auf einem Parkfeld abzustellen, oder von der erwarteten Dauer der Belegung des Parkfelds zu lösen.

Muss die Parkgebühr auch am Abend, an Wochenenden oder allgemeinen Feiertagen bezahlt werden?

Ja, ein Parkticket ist täglich von 00:00 bis 24:00 gemäss dem Tarif, der an der zentral aufgestellten Parkuhr angebracht ist, zu lösen.

Kann ich die Parkgebühr auch im Nachhinein, das heisst nach dem Parken für die aktuelle Parkdauer bezahlen?

Nein, die Parkgebühr ist im Voraus für die vorgesehene Parkdauer und unmittelbar nach dem Besetzen eines Parkfelds zu bezahlen.

Warum ist ein Parken beispielsweise am Vögelinseggschiessen oder an den 1. August-Feierlichkeiten beim Höhenblick in Speicher nicht gratis?

Der Parkplatz Vögelinsegg ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dass unabhängig von der Gemeindeverwaltung Speicher, irgendwelchen Sport- und anderen Vereinen oder sonstigen gemeinnützigen Organisationen in Speicher bewirtschaftet wird. Genau so wenig wie eine Bahn- oder Busfahrt, ein Kino- oder Theaterbesuch oder eine Konsumation in einem Restaurant oder einer Festwirtschaft an solchen Tagen nicht gratis ist, ist auch das Parken auf dem Parkplatz Vögelinsegg an diesen Tagen nicht kostenlos.

Ich habe eine IV-Parkkarte / eine Parkarte für gehbehinderte Personen - kann ich damit kostenlos parken?

Nein, auch Fahrzeuge in denen eine persönliche IV-Parkkarte / eine Parkkarte für gehbehinderte Personen hinterlegt ist, müssen die Parkgebühr bezahlen (siehe auch Bestimmungen Parkkarte für gehbehinderte Personen (IV-Parkkarte).

Früher konnte im Winter zum Skifahren kostenlos vor dem Skilift geparkt werden. Ist das jetzt nicht mehr so?

Ja, das ist richtig. Ab Wintersaison 2016/2017 müssen auch Gäste und Personal des Skilifts Vögelinsegg während dem Skiliftbetrieb regulär ein Parkticket lösen.

Muss ich auch als Handwerker, wenn ich in der Vögelinsegg arbeite, die Parkgebühr bezahlen?

Ja, auch als Handwerker ist die Parkgebühr unabhängig davon zu bezahlen, ob Sie in der Vögelinsegg am Arbeiten sind oder sich dort privat aufhalten.

Ich stelle einen Anhänger ab. Muss ich für den Anhänger auch ein Parkticket lösen?

Ja, denn der Anhänger belegt gleich wie ein Fahrzeug ein Parkfeld. Deshalb ist unabhängig vom Fahrzeug auch für den Anhänger ein Parkticket zu lösen und sichtbar am Anhänger anzubringen.

Kann ich die Parkgebühr auch mit einem digitalen (bargeldlosen) Bezahldienst bezahlen?

Nein, die Parkgebühr kann nur mit Schweizer Franken- und/oder Euro-Münzen an der Parkuhr bezahlt werden. Parkingbezahldienste wie beispielsweise 'parkingpay' oder 'easypark', das Schweizer Zahlungssystem 'TWINT', das Debitkartensystem 'V Pay' oder Kreditkarten wie beispielsweise Visa können nicht zur Bezahlung der Parkgebühr verwendet werden.

Frage zur Benutzung des Parkplatzes

Warum muss ich eine Parkgebühr bezahlen und werde geahndet, wenn ich es nicht tue?

Der Parkplatz Vögelinsegg ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen wie jedes andere Unternehmen auch, egal ob Supermarkt, Theater oder Restaurant. Es wird ein Produkt / eine Dienstleistung angeboten für den Bedarf, sein Fahrzeug zentral, einfach, sicher und ordnungsgemäss in der Umgebung der Vögelinsegg abzustellen. In der Erbringung dieser Dienstleistung entstehen Aufwände (Belagsarbeiten, Signalisierungen, Unratbeseitigung, Schneeräumung, Fundgutbearbeitung, Verwaltung, Steuern), die durch ein angemessenes Entgelt an Parkgebühren zu decken sind.

Die Parkgebühr nicht zu bezahlen ist gleich Ware unbezahlt aus dem Supermarkt mitzunehmen, sich ohne Ticket ins Theater einzuschleichen oder in einem Restaurant ohne Bezahlung essen zu wollen. Einen Parkplatz kostenlos in Anspruch nehmen zu wollen ist kein Grundrecht und dies zu tun auch kein Kavaliersdelikt.

Sein Fahrzeug auf dem Parkplatz Vögelinsegg abzustellen ist freiwillig, aber gebührenpflichtig. Wer keine Parkgebühr bezahlen kann oder möchte, kann den Parkplatz Vögelinsegg leider nicht benutzen oder kann geahndet werden, wen er/sie dies dennoch tut.

Fragen zur Bezahlung der Parkgebühr

Fragen zur Kontrolle von abgestellten Fahrzeugen

Ich habe bereits wenige Minuten nach Abstellen meines Fahrzeugs eine Aufforderung zum Bezahlen einer Umtriebsentschädigung erhalten. Wird das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz überwacht?

Nein, das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz Vögelinsegg wird nicht überwacht, abgestellte Fahrzeuge werden jedoch regelmässig zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert. Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Kontrolle kein gültiges Parkticket aufweisen, werden angeschrieben.

Ich habe die bezahlte Parkdauer um einige Minuten überschritten und eine Aufforderung zum Bezahlen einer Umtriebsentschädigung erhalten? Wird der Ablauf der bezahlten Parkdauer von Fahrzeugen überwacht?

Nein, der Ablauf der bezahlten Parkdauer von Fahrzeugen wird nicht überwacht, abgestellte Fahrzeuge werden jedoch regelmässig zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert. Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Kontrolle kein gültiges Parkticket aufweisen, werden angeschrieben.

Werden bei den Fahrzeugkontrollen auch Fahrzeugdaten für beispielsweise Historisierungen, Vergleiche oder Analysen aufgenommen?

Nein, es werden bei den regelmässigen Fahrzeugkontrollen nur das Vorhandensein oder die Gültigkeit eines vorhanden Parktickets geprüft. Angaben zum Fahrzeug werden nicht wahr- oder aufgenommen. Erst wenn kein oder kein gültiges Parkticket hinterlegt ist, werden die notwendigen Angaben zum Fahrzeug erfasst.

Ich habe gesehen, dass bei der Fahrzeugkontrolle Fotos vom Fahrzeug gemacht wurden - ist das zulässig?

Ja, den der Parkplatz Vögelinsegg befindet sich auf einem privaten Grundstück, welches mit einem Richterlichen Verbot (ER1 15 139) versehen ist. Bei Widerhandlungen gegen die Parkplatzordnung dürfen rechtmässig zu Dokumentations- beziehungsweise Nachweiszwecken Fotos vom Fahrzeug gemacht werden.

Fragen zur Umtriebsentschädigung und Verkehrsbusse

Ich habe nicht gewusst, dass ich eine Parkgebühr bezahlen muss. Muss ich die erhaltene Umtriebsentschädigung trotzdem bezahlen?

Ja, es sein denn, Sie bevorzugen die Ordnungs-/Verkehrsbusse der Polizei Appenzell Ausserrhoden (siehe Bussverfahren). Die Gebührenpflicht auf dem Parkplatz ist klar und gut sichtbar signalisiert und auch an der Parkuhr so vermerkt.

Ich habe Geld in die Parkuhr eingeworfen, es wurde aber kein Parkticket ausgedruckt. Nun habe ich eine Umtriebsentschädigung erhalten - muss ich diese bezahlen?

Ja, es sein denn, Sie bevorzugen die Ordnungs-/Verkehrsbusse der Polizei Appenzell Ausserrhoden (siehe Bussverfahren). Die Funktionstüchtigkeit der Parkuhr wird regelmässig geprüft und sollte trotz korrekter Bedienung der Parkuhr sich kein Parkticket ausgegeben lassen - beispielsweise weil der Druck klemmte - so ist dies den Eigentümern / Betreibern umgehend mitzuteilen, damit die betroffenen Fahrzeuge bei einer allfälligen Kontrolle nicht angeschrieben werden. Die Mitteilung kann telefonisch, per SMS und WhatsApp (Kontaktangaben unter Impressum) erfolgen oder handschriftlich auf einem Notizzettel vermerkt werden, welcher anstelle des Parktickets zu hinterlegen ist.

Ich konnte kein Geld in die Parkuhr einwerfen beziehungweise die Parkuhr war nicht funktionstüchtig. Nun habe ich eine Umtriebsentschädigung erhalten - muss ich diese bezahlen?

Ja, es sein denn, Sie bevorzugen die Ordnungs-/Verkehrsbusse der Polizei Appenzell Ausserrhoden (siehe Bussverfahren). Die Funktionstüchtigkeit der Parkuhr wird regelmässig geprüft und sollte trotz korrekter Bedienung der Parkuhr sich kein Parkticket ausgegeben lassen - beispielsweise weil der Münzeinwurf verstopft ist - so ist dies den Eigentümern / Betreibern umgehend mitzuteilen, damit die betroffenen Fahrzeuge bei einer allfälligen Kontrolle nicht angeschrieben werden. Die Mitteilung kann telefonisch, per SMS und WhatsApp (Kontaktangaben unter Impressum) erfolgen oder handschriftlich auf einem Notizzettel vermerkt werden, welcher anstelle des Parktickets zu hinterlegen ist.

Wer ist der Ersteller der Umtriebsentschädigung und wer erhält diesen Betrag?

Die Umtriebsentschädigung wird von den Eigentümern / Betreibern des Parkplatzes Vögelinsegg ausgestellt und diese erhalten auch den angegeben Betrag.

Ich habe eine Ordnungs-/Verkehrsbusse der Polizei Appenzell Ausserroden erhalten. Wer erhält diesen Betrag?

Den Betrag der Ordnungs-/Verkehrsbusse erhält der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Die Eigentümer / Betreiber des Parkplatzes Vögelinsegg sind an dieser Einnahme nicht beteiligt.

Bin ich verpflichtet, die erhaltene Umtriebsentschädigung zu bezahlen?

Nein, es besteht keine Zahlungspflicht für die Umtriebsentschädigung. Wird diese betrags- und fristgerecht bezahlt, können die Eigentümer / Betreiber des Parkplatzes Vögelinsegg freiwillig auf eine polizeiliche Anzeige der oder den Widerhandlungen gegen die Parkplatzordnung verzichten. Wird die Umtriebsentschädigung nicht bezahlt, können die Eigentümer / Betreiber des Parkplatzes Vögelinsegg eine entsprechende Privatanzeige zur oder zu den Widerhandlungen gegen die Parkplatzordnung bei der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden einreichen.

Muss ich die Umtriebsentschädigung in Bar in den Briefkasten direkt bei der Parkuhr einwerfen?

Nein, eine Alternative zur direkten Bezahlung in Bar ist das Bezahlen per E-Banking oder bei der Post mit dem im Couvert der Umtriebsentschädigung beigelegten Einzahlungsschein. Es gilt die auf dem Couvert der Umtriebsentschädigung angegebene Zahlungsfrist, grundsätzlich innerhalb 30 Tagen.

Ich habe die Umtriebsentschädigung nicht bezahlt und eine Ordnungs-/Verkehrsbusse erhalten. Hat sich damit das Bezahlen der Umtriebsentschädigung erledigt?

Nein, denn auch mit oder trotz einer Ordnungs-/Verkehrsbusse der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden an Sie, bleibt den Eigentümern und Betreibern des Parkplatzes Vögelinsegg ein rechtlicher Anspruch auf die Umtriebsentschädigung und die nicht bezahlte Parkgebühr für die unbefugte Benutzung des Parkplatzes erhalten. Es liegt im Ermessen der Eigentümer und Betreiber des Parkplatzes diese zusätzlich zur Verkehrsbusse einzufordern oder auf diese Einforderungen zu verzichten.

Ich habe den Betrag für die Umtriebsentschädigung nach eigenem Ermessen bezahlt. Ich gehe davon aus, dass das in Ordnung ist?

Nein, das ist es leider nicht. Wird die Umtriebsentschädigung nicht beziehungsweise nur teilweise und/oder nicht fristgerecht bezahlt, können die Eigentümer / Betreiber des Parkplatzes Vögelinsegg eine entsprechende Privatanzeige zur oder zu den Widerhandlungen gegen die Parkplatzordnung bei der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden einreichen. Denn auch mit oder trotz einer Ordnungs-/Verkehrsbusse der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, bleibt den Eigentümern und Betreibern des Parkplatzes Vögelinsegg ein rechtlicher Anspruch auf die Umtriebsentschädigung und die nicht bezahlte Parkgebühr für die unbefugte Benutzung des Parkplatzes erhalten.

Ich habe die Umtriebsentschädigung, wenn auch verspätet, bezahlt und trotzdem ein Ordnungs-/Verkehrsbusse erhalten. Wieso?

Die Umtriebsentschädigung ist gemäss der Zahlungsfrist auf dem Couvert zu bezahlen, grundsätzlich innerhalb 30 Tagen. Kann diese Barzahlung nicht fristgerecht erfolgen, kann über die Website des Parkplatzes Vögelinsegg mit dem Eigentümer/Betreiber des Parkplatzes eine spätere Bezahlung vereinbart werden. Wird die Umtriebsentschädigung nicht bezahlt und wurde auch kein entsprechender alternativer Bezahlungstermin vereinbart, werden die Fahrzeugangaben nach einer zusätzlichen kulanten Wartefrist nach Ablauf der Zahlungsfrist der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden zur Anzeige weitergeleitet.

Ich habe eine Umtriebsentschädigung erhalten, meiner Meinung nach zu Unrecht. Wie kann ich in diesem Fall vorgehen?

In diesem Fall sollten Sie die Eigentümer / Betreiber des Parkplatzes Vögelinsegg so rasch möglich kontaktieren, um ihre Situation mit ihnen zu klären.

Ich habe eine Verkehrsbusse ohne vorgängige Umtriebsentschädigung erhalten. Kann das sein?

Nein, denn obwohl es keine rechtliche Pflicht ist, wird bei einer Widerhandlung gegen die Parkplatzordnung von den Eigentümern und Betreibern des Parkplatzes Vögelinsegg immer erst eine Umtriebsentschädigung ausgestellt. Wird diese nicht bezahlt oder diesbezüglich kein Kontakt mit den Eigentümern und Betreibern aufgenommen, kann die Widerhandlung der Polizei zur Anzeige weitergeleitet werden.

Fragen zur Ausstattung des Parkplatzes

Warum ist die Parkuhr nachts nicht beleuchtet?

Aus Rücksicht auf die Anwohner in den umliegenden Wohnquartieren wurde auf eine nächtliche Beleuchtung der Parkuhr verzichtet. Zudem befindet sich die Parkuhr in unmittelbarer Nähe gegenüber einer Strassenlaterne, welche die Parkuhr nachts ausreichend beleuchtet.

Warum gibt es keine Hinweise mit 'Privatparkplatz', 'Gebührenpflichtig 7*24', 'Nur Bargeld' oder 'Kein parkingpay oder TWINT'?

Die Beschilderung des Parkplatzes Vögelinsegg entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Bundes und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden und wurde - so wie heute aktuell realisiert - von der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden vorgegeben, überprüft und abgenommen. Eigene oder andere Schilder / Hinweise sind nicht vorgesehen beziehungsweise erlaubt.

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